Liebe Tierheimbesucher, Gassi-Gänger und Ehrenamtliche,
ab dem 24.11.2021 gilt in unserem Tierheim die 3G-Regel. Bitte beachtet dies bei Eurem Erscheinen!
Ein gültiger Nachweis in Form des Impfausweises, einer Genesenenbescheinigung, einem Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder einem PCR-Test (max. 48 Stunden alt) ist den Mitarbeitern des Tierschutzverein Babenhausen/Münster e.V. vorzulegen.
Wir danken für Euer Verständnis.
Euer Tierheim-Team